Konferenz der Botschafter der Republik Polen: Kein Staat könne restriktive Maßnahmen gegen eine nationale Minderheit „zu Hause“ ergreifen, indem er darauf hinweise, dass in einem anderen Staat die Situation einer ethnisch verwandten Minderheit schlechter sei.
Quelle: konstytucyjny.pl
Verordnungen des polnischen Bildungsministers die nur auf die deutsche Minderheit beschränkt sind rufen Kritiker auf die Bühne.
„Die Bestimmungen der Verordnung des Bildungsministers vom 4. Februar 2022 führen in Polen ab dem 1. September 2022 zwei Standards für den Unterricht in Sprachen nationaler Minderheiten ein: einen für die deutsche Minderheit, den anderen – für andere Minderheiten. Es ist schwer vorstellbar, dass in einem demokratischen Rechtsstaat der Sprachunterricht einer Minderheit anderen Regeln folgt als der anderer Minderheiten. Das bedeutet, dass der Staat Bürger in gleicher Situation unterschiedlich behandelt und zu einer Diskriminierung der Schüler der deutschen Minderheit aufgrund ihrer Nationalität führt“, heißt es u.a. in der Stellungnahme der Minderheitenseite der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten. Ebenso haben sich die Mitglieder der Botschafterkonferenz zur Reduzierung des Stundenumfangs für Deutsch als Minderheitensprache geäußert. Sie verwiesen in ihrer Position auf einzelne Gesetze und Verträge, die durch die Entscheidung des Bildungsministeriums verletzt werden.
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