Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 5. September 2021, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Foto: bundestagswahl-bw.de

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 26. September 2021, statt. Wahlberechtigte Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können per Briefwahl in Deutschland an Bundestagswahlen und Europawahlen teilnehmen. In jedem Fall setzt die Wahlteilnahme von dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen ohne gegenwärtige deutsche Meldeanschrift jeweils vor jeder Wahl einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde im Inland voraus. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag.
Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen, der spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 5. September 2021, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen muss. Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bundeswahleiters erhältlich. Sie können auch bei dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, E-Mail bundeswahlleiter-bonn@desta-tis.de sowie bei den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

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